Durch Absolvierung eines speziell auf die steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe zugeschnittenen Zertifizierungslehrgangs wurde dem Kanzleiinhaber die Führung des "Fachberaters für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)" durch entsprechende Verleihung vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. zugestanden. Die Verleihung des Fachberatertitels steht eng im Zusammenhang mit der Verpflichtung zum Nachweis regelmäßiger Fortbildungveranstaltungen.
Gerne beraten wir Sie bei nachfolgenden Fragen, die im Zusammenhang mit Ihrer Unternehmensnachfolge stehen. Wir sehen dieses Beratungsfeld als Ergänzung zu unseren Leistungen im Zusammenhang mit den Leistungen im Bereich Erbschaft und Schenkung.
Unsere Unterstützung und Beratung für Sie bei:
- Grundlagenfragen des Erbrechts
- Gestaltung von Erbverträgen und Testamenten
- Klärung der Unternehmensnachfolge und Pflichtteilsrecht
- Erbengemeinschaften
- Vertragsgestaltung von Gesellschafts- und Eheverträgen
- Vorsorgevollmachten
- Gestaltungsalternativen bei Beteiligung Minderjähriger
- Vorweggenommene Erbfolge (lebzeitige Übertragung)
- Testamentsvollstreckung im Unternehmensbereich
- Stiftung als Instrument der Nachfolgeplanung (insbesondere gemeinnützige Stiftungen und Familienstiftungen)